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Finanzlexikon: arbeitgeber

arbeitgeber

Arbeitgeber ist, wer die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers kraft Arbeitsvertrages fordern kann und dessen Arbeitsentgelt schuldet (so das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtssprechung). Die Arbeitgeberstellung wird maßgeblich vom Direktionsrecht geprägt, kraft dessen der Arbeitgeber die konkrete Leistungspflicht des Arbeitnehmers hinsichtlich Art, Ort und Zeit näher gestalten kann (vgl. § 106 (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/gewo/__106.html) GewO). Eine positive gesetzliche Definition des Begriffs existiert (im Unterschied zum Begriff des Arbeitnehmers) nicht

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